Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge haben Sie im Verlauf einer normalen Schwangerschaft Anspruch auf drei Ultraschalluntersuchungen. Darüber hinaus gehende zusätzliche Ultraschalluntersuchungen ermöglichen jedoch eine bessere Beurteilbarkeit von Wachstum und der Organentwicklung des Kindes. Gleichzeitigen geben zusätzliche Ultraschalle Ihnen und Ihrem Partner die Möglichkeit, Ihr Baby öfter zu sehen und seine Entwicklung Schritt für Schritt zu verfolgen. Mit Bild eine Erinnerung fürs Leben.
Auch bieten wir Dopplerultraschalluntersuchungen an. Diese, von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen Untersuchungsmethode, bietet die Möglichkeit mit stärker gepulstem Ultraschall die Durchblutung der Gebärmutter sowie den Blutfluss zwischen Kind und Mutterkuchen zu bestimmen. So lässt sich abschätzen, wie gut Organe, die für die Entwicklung des ungeborenen Kindes wichtig sind, mit Blut versorgt werden.
Doppleruntersuchungen werden durchgeführt, wenn Zweifel an der ungestörten Entwicklung des ungeborenen Kindes bestehen (wie z.B. bei Bluthochdruck oder Diabetes der Mutter, bei Raucherinnen, bei Mehrlingsschwangerschaften oder entsprechenden Risiken in vorangegangenen Schwangerschaften).
Alle Ultraschalluntersuchungen sind für Mutter und Kind unbedenklich, bei Doppleruntersuchungen sollte sich jedoch an die entsprechende Zeitvorgabe gehalten werden.
Wenn Sie Fragen und Interesse an den genannten zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen haben, sprechen Sie uns bitte an.